Produkt: BIV-Fachregeln 1.07 Innenwandbekleidungen

BIV-Fachregeln 1.07 Innenwandbekleidungen

Ausführung von Innenwandbekleidungen aus Naturstein, Betonwerkstein und Keramik (Stand April 2018, ehemals BIV-Merkblatt 3.1)
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In den “BIV-Fachregeln 1.07 Innenwandbekleidungen” werden Wandbekleidungen aus Naturwerkstein, Betonwerkstein und Keramik im nicht feuchtebelasteten Innenbereich behandelt. Die Ausführungsvarianten sind: nur geklebt (in Anlehnung an DIN 18157), geklebt und mit Halteankern gesichert oder durch Verankerung befestigt (in Anlehnung an DIN 18516-3 bzw. DIN 18516-5). Die geklebte Ausführung ist nicht mehr nur auf Fliesen beschränkt, sondern nun auch für Platten mit 12 bis 30 mm Nenndicke bei einer Einbauhöhe von bis zu 3 m über Fußbodenoberkante geregelt.

Davon ausgenommen sind Sandwichkonstruktionen (z. B. Trägerplatte mit Naturstein) sowie Bekleidungen in feuchtebelasteten Innenräumen und öffentlichen Verkehrsbauten wie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen. Von der Materialauswahl und Bemusterung über Toleranzen und den Untergrund bis hin zum Kleben von Fliesen und Platten, verankerte Befestigung, Deckenbekleidungen und Fugen werden alle Themen in diesem Merkblatt abgedeckt und mit Normen, Tabellen und Berechnungsbeispielen ergänzt.

Geändert wurde die baurechtliche Einordnung von Innenwandbekleidungen, und ein informatives Bemessungsbeispiel für Verankerung mit Hinterschnitt wurde hinzugefügt.

Aktuelles Detailwissen für sichere Ausführungen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Fachregeln zusammengefasst, die auf seiner Website sowie hier im „Naturstein“-Webshop zum Download angeboten werden.