BIV-Fachregeln 1.04 Stein- und Keramikbeläge auf Trocken-Hohlböden
achregeln für die Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Natur- und Betonwerkstein im Innenbereich (Stand Januar 2026, ehemals BIV-Merkblatt 1.08)Diese Fachregel gilt für die Verlegung von keramischen Fliesen und Platten nach DIN EN 14411, Naturwerkstein nach DIN EN 12058 und Betonwerkstein nach DIN 18500-1 auf Trocken-Hohlböden im Innenbereich von Wohn- und Gewerbebauten, z. B. Büro-, Verwaltungsgebäuden und Schulen.
Es informiert unter anderem über die Themen Hohlboden-Konstruktion, Tragschichtdicke, Stützenraster, Durchbiegung, Trittschallschutz, Fugen, Plattenformate, Entkopplungssysteme und Verlegemörtel.
Die vorliegende aktualisierte Version „BIV-Fachregel 1.04 Stein- und Keramikbeläge auf Trocken-Hohlböden“ ersetzt das „BIV-Merkblatt 1.08 Naturwerkstein auf Trocken-Hohlböden“ vom März 2017.
Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe:
- Ergänzung von Betonwerkstein und keramischen Fliesen und Platten als Werkstoff
- Ausgliederung der Bemessungshinweise in separate Fachregeln
- Inhaltliche Überprüfung und Anpassung sowie redaktionelle Überarbeitung
Aktuelles Detailwissen für sichere Ausführungen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Fachregeln zusammengefasst, die auf seiner Website sowie hier im „Naturstein“-Webshop zum Download angeboten werden.
