BIV-Merkblatt 2.01: Naturwerksteinbeläge auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton (Stand: 2020)
Ausführung von Naturwerksteinbelägen auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton.Immer häufiger treten Schadensfälle bei Werkstücken aus Naturstein in Verbundverlegung auf Fertigteiltreppen auf. Besonders im mittleren Treppenbereich lösen sich die Tritt- und Setzstufen. Es kommt zu Rissen oder Bruch der Trittplatte und zum Abriss der elastischen Verfugung zum Wandsockel.
Die Schäden sind aber oft erst ein bis zwei Jahre nach der Verlegung des Naturwerksteins sichtbar. Hierfür wird oftmals unsachgemäße Verlegung als Ursache angenommen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass mögliche Schadensursachen bei den unterschiedlichen Eigenschaften von Stahlbeton und Naturstein zu suchen sind.
Das überarbeitete “BIV-Merkblatt 2.01: Naturwerksteinbeläge auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton” (Stand August 2020) thematisiert die Fragestellung, warum es bei Belägen auf Fertigteiltreppen zu Verformungen kommen kann, sowie deren Verantwortlichkeit durch Planer und Ausführende. Die baustatisch-technischen Hintergründe werden inkl. Handlungsempfehlung für die Bemessung der Fertigteile in einer ausführlichen Erläuterung dargelegt.
Der Verleger ist nur für die von ihm erbrachte Leistung und nicht für die Gesamtkonstruktion bzw. aus der Durchbiegung entstehende Schäden am Belag verantwortlich. Deshalb werden bereits in der Planungsphase zusätzliche konstruktive Maßnahmen vorgestellt (z.B. ausreichende Fugenbreite zwischen Treppenbelag und Wandsockel und angrenzenden Bodenbelägen, Berücksichtigung des Mindestalters der Betonfertigteile und zugehöriger Kriechverformungen und Auflagerverdrehungen).
Die neu überarbeitete Version 2020 enthält folgende Änderungen gegenüber der Ausgabe 7/2017
- Zusätzliche Erläuterung “Kriechen”
- Auswirkungen der Fugeneinteilung auf Schäden am Naturwerkstein
- Informativer Anhang mit Hinweisen zur Fugenplanung
- Detaillierte Erläuterung zu mineralischen Belägen auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton