Produkt: BIV-Fachregeln Nr. 1.10 Ortsschliff für Natursteine, Betonwerksteine und Terrazzo

BIV-Fachregeln Nr. 1.10 Ortsschliff für Natursteine, Betonwerksteine und Terrazzo

Fachregeln des Bundesverbands Deutscher Steinmetze (BIV) für die sichere Ausführung von Ortsschliff auf Naturstein-, Betonwerkstein- und Terrazzoböden (Stand November 2012, ehemals BIV-Merkblatt 1.07)
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Naturstein zeigt geschliffen und poliert seine ganze farbliche Schönheit. Durch den Ortsschliff wird in der Regel das Aussehen und die Funktionalität von Belägen optimiert und deren Wert gesteigert. Derart veredelte Flächen bieten durch ihre große Dichte der Witterung, mechanischer Abnutzung und chemischen Angriffen einen größeren Widerstand als grob bearbeitete Steinoberflächen.

Um beim örtlichen Schleifen die vertraglich vereinbarten Ergebnisse zu gewährleisten, sind umfangreiche Kenntnisse über die Örtlichkeit und die Schleifverfahren notwendig. Die “BIV-Fachregeln Nr. 1.10″ enthalten alle wesentlichen Fachinformationen, die Sie für einen perfekten Vor-Ort-Schliff benötigen.

Aktuelles Detailwissen für sichere Ausführungen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Fachregeln zusammengefasst, die auf seiner Website sowie hier im „Naturstein“-Webshop zum Download angeboten werden.