Produkt: BIV-Fachregeln 1.04 Stein- und Keramikbeläge auf Trocken-Hohlböden

BIV-Fachregeln 1.04 Stein- und Keramikbeläge auf Trocken-Hohlböden

achregeln für die Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Natur- und Betonwerkstein im Innenbereich (Stand Januar 2026, ehemals BIV-Merkblatt 1.08)
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Diese Fachregel gilt für die Verlegung von keramischen Fliesen und Platten nach DIN EN 14411, Naturwerkstein nach DIN EN 12058 und Betonwerkstein nach DIN 18500-1 auf Trocken-Hohlböden im Innenbereich von Wohn- und Gewerbebauten, z. B. Büro-, Verwaltungsgebäuden und Schulen.

Es informiert unter anderem über die Themen Hohlboden-Konstruktion, Tragschichtdicke, Stützenraster, Durchbiegung, Trittschallschutz, Fugen, Plattenformate, Entkopplungssysteme und Verlegemörtel.

Die vorliegende aktualisierte Version „BIV-Fachregel 1.04 Stein- und Keramikbeläge auf Trocken-Hohlböden“ ersetzt das „BIV-Merkblatt 1.08 Naturwerkstein auf Trocken-Hohlböden“ vom März 2017.

Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe:

  • Ergänzung von Betonwerkstein und keramischen Fliesen und Platten als Werkstoff
  • Ausgliederung der Bemessungshinweise in separate Fachregeln
  • Inhaltliche Überprüfung und Anpassung sowie redaktionelle Überarbeitung

Aktuelles Detailwissen für sichere Ausführungen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Fachregeln zusammengefasst, die auf seiner Website sowie hier im „Naturstein“-Webshop zum Download angeboten werden.