BIV Merkblatt Nr 1.11 Rutschhemmende Eigenschaften
Rutschhemmende Eigenschaften von Natursteinböden. Aktuelles Detailwissen für die sichere Ausführung vom Bundesverband Deutscher SteinmetzeBIV MB 1.11 Rutschhemmende Eigenschaften
Die rutschhemmende Eigenschaft von Bodenbelägen, die gewerblich genutzt werden, wird sowohl in der Arbeitsstättenverordnung als auch in der Unfallverhütungsvorschrift unter dem Punkt “Allgemeine Vorschriften” gefordert. Entsprechend diesen Eigenschaften werden nach DIN EN 16165 Anhang B geprüfte Bodenbeläge in bestimmte Bewertungsgruppen (R9 bis R13) eingeteilt. Die Einteilung erfolgt in Abhängigkeit vom erzielten Neigungswinkel bei der Prüfung auf der schiefen Ebene.
Bewertungsgruppen nassbelastete Barfußbereiche
Wussten Sie, dass für nassbelastete Barfußbereiche andere Bewertungsgruppen gelten? Hier wird z.B. nach DIN EN 16165 Anhang A statt nach Anhang B geprüft. Informationen zu den hier gültigen Bewertungsklassen inklusive Mindestneigungswinkel finden Sie in diesem BIV-Merkblatt (Stand 7/2023).
Folgende Themen werden erläutert:
- Grundlagen
- Bewertungsgruppen
- Hinweise zur Oberflächenbearbeitung
- Rutschhemmende Eigenschaften in der Nutzung
- Vor-Ort-Messung
- Reinigung und Pflege
- Literaturhinweise
Im Einzelfall prüfen
Früher konnten alle Natursteine mit der Oberflächenbearbeitung Schliff C120 in Arbeitsbereichen verwendet werden, in denen Bewertungsgruppe R9 gefordert war. Durch eine Änderung der Definition von R9 sowie die Verfügbarkeit von immer mehr sehr harten Gesteinsarten (z.B. Quarzite) erreichen einige Natursteine mit Schliff C120 die Bewertungsklasse R9 nicht mehr. Es muss also im Einzelfall geprüft werden, welche Bearbeitung, Schliff oder Bürstung den geforderten Anforderungen entspricht.