Produkt: BIV-Fachregeln 1.08 Küchenarbeitsplatten

BIV-Fachregeln 1.08 Küchenarbeitsplatten

Ausführung von Küchenarbeitsplatten aus Naturstein, Quarzkomposit und Keramik (Stand November 2022, ehemals BIV-Merkblatt 2.02)
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Küchenarbeitsplatten aus Naturwerkstein, Quarzkomposit und Keramik liegen im Trend. Damit Sie diese auch schadensfrei einbauen können, müssen Normen beachtet werden und die richtigen Voraussetzungen gegeben sein. Diese Fachregeln, welche vom Bundesverband Deutscher Steinmetze in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe (WKO) und dem Sachverständigenkreis euroFEN erstellt wurden, helfen Ihnen dabei.

Da Küchenarbeitsplatten verschiedensten chemischen und physikalischen Belastungen ausgesetzt sind, muss vor der Konstruktion die Eignung des Materials festgestellt werden. Strukturen und Farbe sind natürlich gegeben und können von Handmustern abweichen. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Von der Vorleistung über die Fugenplanung bis hin zur Reinigung der Oberflächen bietet das Merkblatt einen detaillierten Überblick über die Anforderungen an Küchenarbeitsplatten.

Zudem befindet sich die Formel zur Berechnung von erforderlichen Stegbreiten bei rechteckigen Querschnitten mit hilfreichen Tabellen und Hinweise zur Nutzung von Küchenarbeitsplatten aus Naturwerkstein im Anhang. Auch die Eigenschaften von Keramik haben die Verfasser ausführlicher beschrieben. Außerdem hat man die Reinigungsfähigkeit der Werkstoffe Naturstein, Quarzkomposit und Keramik mit den dazugehörigen differierenden Oberflächen in Tabellen erfasst und beurteilt.

Die “BIV-Fachregeln 1.08 Küchenarbeitsplatten” ersetzen das “BIV-Merkblatt 2.02 Küchenarbeitsplatten”.

Aktuelles Detailwissen für sichere Ausführungen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze in Fachregeln zusammengefasst, die auf seiner Website sowie hier im „Naturstein“-Webshop zum Download angeboten werden.