Produkt: Download Schadensfälle vor Gericht: Küchenarbeitsplatten

Download Schadensfälle vor Gericht: Küchenarbeitsplatten

7 von Harald Zahn erstellte Gutachten über Schäden an Küchenarbeitsplatten
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Aus Schaden wird man klug. Mit diesem Ziel schreibt der langjährige Sachverständige Dipl.-Ing. Harald Zahn regelmäßig Beiträge für die Fachzeitschrift Naturstein. Unter dem Motto “Ein Sachverständiger berichtet aus dem Gerichtssaal” stellt er jeweils einen Schadensfall und ggf. den Ausgang der Gerichtsverhandlung vor. Seine ersten 54 Gutachten wurden 2007 in dem Buch “Natursteingutachten – Schadensfälle vor Gericht” veröffentlicht.

Seitdem sind viele weitere Gutachten in “Naturstein” erschienen, die nun in Form von Downloads nach schadhaften Bauteilen geordnet erhältlich sind.

In diesem eDossier mit dem Titel „Schadensfälle vor Gericht: Küchenarbeitsplatten“ widmet sich Harald Zahn Rechtstreitigkeiten in Verbindung mit Küchenabdeckplatten. In letzter Zeit werden vermehrt private Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Als problematisch sieht der Autor, wie z.B. große Möbelkaufhäuser Naturwerkstein als Material für Küchenarbeitsplatten bewerben. Werbeaussagen wie “Granit ist härter als Stahl” und “Granit ist unverwüstlich” vermitteln zukünftigen Nutzern solcher Arbeitsplatten ein falsches Bild.

Was, wenn der Nutzer versehentlich ein Glas Rote Beete oder ein Glas Rotwein oder Orangensaft auf die Platte kippt und nicht sofort aufwischt? Was, wenn auf der Platte Kuchenteig geknetet wird, was wenn ein Eidotter auf der Platte antrocknet? Denn viele Gesteine, auch Hartgesteine, sind eben nicht gegen alle Agressorien beständig. Und nicht alles ist, was es aufgrund der oft irreführenden “Benamung” scheint: Was mit “Granit” beworben wird, kann wie bei NERO IMPALA ein Gabbro/Norit oder wie bei Shivakashi ein Granulit sein und damit eben kein richtiger Granit.

Deshalb sollte der Steinmetz in seinem Angebot und im gesamten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber bis hin zur Rechnung stets die geologisch richtige Bezeichnung des zur Anwendung kommenden Gesteins benutzen! Zeigen Sie Ihrem Kunden nach Möglichkeit die Unmaßplatte, die zur Verwendung kommen soll, im Original oder lassen Sie ihn selbst auf Ihrem Lager oder beim Großhändler genau die Platte wählen, die ihm – oder ihr – gefällt.

Zu den in diesem Download genannten Fallbeispielen liefert Harald Zahn jeweils ein Fazit mit hilfreichen Tipps für Auftraggeber, Planer und Handwerker. So erfahren Sie in unserem eDossier „Schadensfälle vor Gericht: Küchenarbeitsplatten“, was Sie beim Einbau eben dieser alles beachten müssen.