Download Schadensfälle vor Gericht: Treppen
14 von Harald Zahn erstellte Gutachten über Schäden an TreppenAus Schaden wird man klug. Mit diesem Ziel schreibt der langjährige Sachverständige Dipl.-Ing. Harald Zahn regelmäßig Beiträge für die Fachzeitschrift Naturstein. Unter dem Motto “Ein Sachverständiger berichtet aus dem Gerichtssaal” stellt er jeweils einen Schadensfall und ggf. den Ausgang der Gerichtsverhandlung vor. Seine ersten 54 Gutachten wurden 2007 in dem Buch „Natursteingutachten – Schadensfälle vor Gericht“ veröffentlicht. Seitdem sind viele weitere Gutachten in „Naturstein“ erschienen, die nun in Form von Downloads nach schadhaften Bauteilen geordnet erhältlich sind.
In diesem eDossier mit dem Titel „Schadensfälle vor Gericht: Treppen“ widmet sich Harald Zahn Rechtstreitigkeiten in Verbindung mit Treppen. Gestritten wurde u.a. um Schäden, die auftraten, weil Regeln des Treppenbaus nicht beachtet worden waren. Aus Sicht des Autors muss der am Bau tätige Steinmetz beim Treppenbau 10 Grundregeln kennen und umsetzen. Dazu gehören: Stufensteigung nicht höher als 19 cm, Stufenauftritt nicht kleiner als 26 cm, Kopfhöhe mindestens 200 cm und Kenntnis der Treppennorm DIN 18 065. Diese Grundregeln betreffen den allgemeinen Treppenbau.
Beim Einbau von Treppen aus Naturwerkstein sind zusätzlich Punkte wie Gesteinsart und -sorte (Frostbeständigkeit), Oberflächenbeschaffenheit (rutschhemmend, rau, z.B. R 9) und Ableiten von Oberflächenwasser, z.B. mit Hilfe von Drainagematten, zu klären – besonders, wenn es um Außentreppen geht.
Erfahren Sie aus den beschriebenen Fallbeispielen in unserem eDossier „Schadensfälle vor Gericht: Treppen“, auf was Sie beim Einbau von Treppen achten müssen.