Schadensfälle vor Gericht: Treppen, Teil 2
Bereits als eDossier erschienen ist „Schadensfälle vor Gericht: Treppen“. Nun folgt der zweite Teil mit 10 weiteren Gutachten zu diesem Thema.Der ö.b.u.v. Sachverständige Dipl.-Ing. Harald Zahn beschreibt in diesen Gutachten Rechtstreitigkeiten in Verbindung mit Treppen im Innen- und Außenbereich und zeigt die Bandbreite möglicher Schäden auf. Es geht u. a. um fehlende Rutschhemmung, zu starkes oder schwaches Gefälle, fehlende Abdichtung/Entwässerung als auch überzogene Vorstellungen von Oberflächenqualitäten bei Naturwerksteinen. Alle Fälle werden ausführlich besprochen und enthalten ein Fazit mit hilfreichen Tipps und Hinweisen für Auftraggeber, Planer und Handwerker.
Inhalt:
Treppennorm nicht beachtet (G 684)
Treppe ordnungsgemäß ausgeführt (PARADISO-BASH)
Treppe außerhalb der Norm (NERO IMPALA)
Rutschunfall auf Außentreppe (BELGISCH GRANIT, auch PETIT GRANIT genannt)
Feuer unter der Bolzentreppe (BRECCIA ONICIATA)
Eine neue Treppe wegen zwei Macken? (NERO IMPALA)
Nicht reif für die Abnahme (chinesischer Granit)
Reparatur statt Neuanfertigung (Betonwerkstein)
Klage zurückgenommen (Terrazzo und Betonwerkstein)
Ewiger Streit um eine Treppe (NERO IMPALA)
Nutzen Sie dieses Wissen, um Schadensfälle zu vermeiden!
Diese Gutachten wurden zwischen 2016 und 2021 in der Fachzeitschrift Naturstein veröffentlicht.